Bei der Transaktion einer Immobilie ist die Beteiligung eines Notars gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Denn im Immobilienrecht geht es meistens um erhebliche wirtschaftliche Werte. Beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder Grundstücks ebenso wie bei der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses oder im Erbbaurecht. Wir begleiten Sie durch den gesamten Geschäftsprozess – vom Entwurf einer Verhandlungsgrundlage für die Vertragsparteien bis zum Kaufabschluss.
Dafür gestalten wir rechtlich ausgewogene Dokumente und beurkunden die Verträge. Zudem unterstützen wir Sie bei der Bestellung oder Löschung von Grundschulden, holen die notwendigen Vollzugsbeschlüsse von Behörden und Banken ein, stellen den Kaufpreis fällig und überwachen die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
Sie möchten sich zum Thema Immobilienkauf zunächst allgemein informieren?
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Knut Meyer | Notar & Rechtsanwalt
Uhrlaubstraße 3
31582 Nienburg
+49 5021 97720