Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können das Leben tiefgreifend verändern. Die Betroffenen sind mitunter nicht mehr in der Lage, ihren Alltag zu bewältigen und benötigen die Unterstützung von Angehörigen oder Freunden.
Notariell beurkundete General- oder Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen garantieren dann die Handlungsfähigkeit einer Vertrauensperson – sowohl im vermögensrechtlichen als auch im persönlichen Bereich, etwa bei Entscheidungen über medizinische Maßnahmen.
Gern informiere ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge mit Vollmachten, Anordnungen oder Verfügungen. Die gewünschten Urkunden gestalten wir selbstverständlich gerichts- und grundbuchfest sowie anfechtungssicher vor der Einleitung gerichtlicher Betreuungsverfahren.
• | Generalvollmachten | ||
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Knut Meyer | Notar & Rechtsanwalt
Uhrlaubstraße 3
31582 Nienburg
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